Auf Basis eines bewährten gesetzlichen Fundaments schaffen wir Transparenz und rechtliche Klarheit. So sichern wir die Vorhaben unserer Mandanten nachhaltig ab und ermöglichen Spezialisten, ihre volle Expertise für den gemeinsamen Projekterfolg einzubringen. Basierend auf Erfahrung aus über 10 Jahren im Interim-Markt setzen wir konsequent auf den Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Dieser Rahmen hat sich als ideale Lösung erwiesen, um hochspezialisierte Fachleistungen agil bereitzustellen und gleichzeitig eine klare Abgrenzung zu weisungsgebundenen Modellen zu schaffen.
Datenschutz ist für uns kein nachgelagerter Prozess, sondern die Bedingung jeder Interaktion. Bereits bei der Aufnahme von Stammdaten, CVs oder Projektlisten stellen wir durch automatisierte Workflows sicher, dass alle Informationen gemäß der DSGVO rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden. Durch dedizierte Einwilligungsprozesse und klare Zweckbindungen schützen wir die Integrität unserer Experten und die Vertraulichkeit unserer Mandanten von Beginn an.
Wir moderieren und dokumentieren notwendige Fortschreibungen der Projektbeschreibung, falls sich die Aufgabenstellung im Verlauf signifikant verändert.
Unterstützung beider Seiten durch klare Leitplanken zur eigenverantwortlichen Wahrung der fachlichen Autonomie im Projektalltag.
Wir stellen systemseitig sicher, dass alle Nachweise und Meilensteine auch bei Projektverlängerungen lückenlos den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.
Frühzeitige Sensibilisierung bei Langläufer-Projekten zur Vermeidung von Risiken aus Rentenversicherungspflicht oder Scheinselbstständigkeit.
ad Interim Solutions GmbH
Sophienterrasse 20
20149 Hamburg